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Kinderwunsch und Job: Was du sagen musst und was nicht.

Nüchterne Blutabnahme am Zyklustag 3, Ultraschall zwei Tage später, dann der Transfer: Eine Kinderwunschbehandlung hält sich nicht an deinen Kalender. Hier erfährst du, welche Rechte du hast.

Stand: Oktober 2026Lesezeit: 6 Minuten
Kurz gesagt

Den Grund für einen Arzttermin musst du nicht nennen. Bezahlt freigestellt wirst du, wenn der Termin nur während der Arbeitszeit geht. Bei einer IVF bist du ab dem Embryonentransfer vor einer Kündigung geschützt, wenn dein Arbeitgeber davon weiß.

Muss ich sagen, dass ich in Kinderwunschbehandlung bin?

Nein. Dein Arbeitgeber muss wissen, wann und wie lange du fehlst, aber nicht warum. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber steht keine Diagnose. Für einen Arzttermin während der Arbeitszeit kann er eine Bescheinigung verlangen, dass der Termin nur zu dieser Zeit möglich war. Auch darin steht kein Befund. (IG Metall)

Werden Arzttermine während der Arbeitszeit bezahlt?

Ja, wenn es nicht anders geht. Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du kurz und ohne eigenes Verschulden verhindert bist. Das gilt für medizinisch notwendige Termine, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, etwa eine nüchterne Blutabnahme am Morgen oder fest vorgegebene Zyklustage. Einen Arztwechsel kann dein Arbeitgeber nicht verlangen. (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags)

Bin ich für eine IVF krankgeschrieben?

Nicht automatisch. Das Bundesarbeitsgericht hat 2016 entschieden: Liegt die Ursache der Kinderlosigkeit beim Partner, ist die IVF für die Frau keine Heilbehandlung. Dann gibt es für die Behandlungstage keine Lohnfortzahlung. Kommt es zu Komplikationen, bist du ganz normal krankgeschrieben. Ob es anders ist, wenn die Ursache bei dir selbst liegt, hat das Gericht offengelassen. (BAG 5 AZR 167/16)

Ab wann bin ich vor einer Kündigung geschützt?

Während einer Schwangerschaft darf dir nicht gekündigt werden. Bei einer IVF beginnt dieser Schutz schon mit dem Embryonentransfer, nicht erst mit der Einnistung. Voraussetzung: Dein Arbeitgeber weiß davon, oder du teilst es ihm innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung mit. (BAG 2 AZR 237/14, § 17 MuSchG)

Wer wegen einer geplanten Kinderwunschbehandlung gekündigt wird, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Eine solche Kündigung ist unwirksam. Vor dem Transfer gibt es aber keinen besonderen Kündigungsschutz.

Darf im Vorstellungsgespräch nach Kinderwunsch gefragt werden?

Nein. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, auch bei befristeten Stellen. Eine falsche Antwort darf dir nicht schaden, Jurist:innen sprechen vom Recht zur Lüge. Das gilt nach derselben Logik für die Frage nach einem Kinderwunsch. (BAG 2 AZR 621/01)

Wann sage ich, dass ich schwanger bin?

Das Gesetz sagt: sobald du es weißt. Es ist aber eine Soll-Vorschrift, erzwingen kann dein Arbeitgeber das nicht. Viele warten bis nach der 12. Woche, weil die meisten Fehlgeburten früher passieren. Bedenke: Ohne Wissen deines Arbeitgebers greifen weder Kündigungsschutz noch Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. (§ 15 MuSchG)

So kannst du es ansprechen

„Ich bin in den nächsten Wochen in medizinischer Behandlung mit kurzfristigen Terminen. Ich plane das so, dass meine Aufgaben abgedeckt sind. Können wir besprechen, wie wir das flexibel lösen?“

Oder offener: „Ich möchte dir etwas Persönliches sagen, weil es meinen Kalender betrifft. Wir sind in Kinderwunschbehandlung. Ich wünsche mir, dass das vertraulich bleibt.“ Halte das Wichtigste danach kurz per Mail fest.

Häufige Fragen

Muss ich Urlaub für Kinderwunsch-Termine nehmen?

Nein, wenn der Termin nur während der Arbeitszeit möglich ist.

Erfährt mein Arbeitgeber die Diagnose über die Krankmeldung?

Nein, die Bescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose.

Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Ja, auch in der Probezeit und in kleinen Betrieben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In deinem konkreten Fall helfen eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.

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